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Kostenübernahme

 

Eine osteopathische Behandlung ist prinzipiell eine Privatleistung und wird nach dem Heilpraktikergebührenverzeichnis (GebüH) abgerechnet.

Gesetzliche Krankenkassen

Ein grosser Teil der gesetzlichen Krankenkassen hat die osteopathische Behandlung inzwischen als Zusatzleistung in ihren Katalog aufgenommen und erstattet diese anteilig. Der maximale Zuschuss sowie die Häufigkeit der Behandlungen pro Jahr sind dabei unterschiedlich festgelegt.

In der Regel wird ein Privatrezept oder eine formlose Anordnung durch einen Arzt vor Behandlungsbeginn gefordert. Eine weitere Bedingung ist eine Ausbildung des Osteopathen von über 1350 Stunden. Diese wird in meiner Praxis erfüllt.

Die Rechnung wird zunächst in bar beglichen und dann von der Kasse zurückerstattet.

Bitte informieren Sie sich vor der Behandlung bei Ihrer Krankenkasse.

Eine aktuelle Übersicht der Kassenleistungen finden Sie beispielsweise unter diesem Link.

 

Private Krankenkassen und Zusatzversicherung

Private Krankenkassen und Zusatzversicherungen erstatten in der Regel die Kosten anteilig oder vollständig. Bitte informieren Sie sich am besten vor der Behandlung bei Ihrer Krankenkasse.

Selbstzahler

Auch ohne ärztliche Anordnung kann jederzeit ein Termin wahrgenommen werden. Die Kosten belaufen sich auf ca 80 Euro für etwa 1 Stunde Behandlungszeit.

Schweizer Krankenkassen

Eine Registrierung beim EMR besteht zum jetzigen Zeitpunkt nicht. Der vergleichsweise günstige Stundensatz kann als Selbstzahler dennoch interessant sein. 

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